Preise

Einzelkarten
Erwachsene                                                            4,00 €
Jugendliche und Ermäßigte¹                                2,00 €
Abendkarten*                                                        2,00 €
*Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr
*Samstag und Sonntag ab 18.00 Uhr

Saisonkarten
Jahreskarte Erwachsene                                    90,00 €
Jahreskarte Jugendliche und Ermäßigte²        60,00 €
Jahreskarte Rentner/Pensionär³                        75,00 €
Jahreskarte Familien⁴                                        115,00 €
Jahreskarte Landesfamilienpass(5)                   75,00 €

Freier Eintritt

Kinder bis 6 Jahre in Begleitung einer Erwachsenen Person frei
Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Eintrag „B“ und „H“
ab 6 Jahren

Sonstiges
Beim Erwerb von Saisonkarten, Jahreskarten und Geldwertkarten wird ein Pfand von 3 Euro erhoben.

(1)
- Kinder- und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr
- Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Studenten nach Vorlage eines gültigen, mit Lichtbild versehenen Schüler- und Studentenausweises
- Helferinnen und Helfer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) gegen Vorlage ihres gültigen Ausweises
- Inhaber der Jugendleitercard nach Vorlage ihres gültigen Jugendleitercardausweises
- Behinderte, Schwerbehinderte (ab 30 %)
- Erwachsene mit Bad Waldseer Gästekarte
- Mitarbeiter der Stadtverwaltung

(2)
- Kinder- und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr
- Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Studenten nach Vorlage eines gültigen, mit Lichtbild versehenen Schüler- und Studentenausweises
- Helferinnen und Helfer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) gegen Vorlage ihres gültigen Ausweises
- Behinderte, Schwerbehinderte (ab 30 %)

(3)
Nach Vorlage eines gültigen Rentenausweises oder entsprechenden Dokuments.

(4)
Die Familienkarte erhalten, nach Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises, Eltern oder ein Elternteil mit ihren eigenen minderjährigen Kindern, Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Studenten, Helferinnen und Helfer des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Bundesfreiwilligendienstes (BFD), Inhaber der Jugendleitercard.
Die Berechtigten der Familienkarte müssen zwingend in häuslicher Gemeinschaft leben.

(5)
Inhaber eines gültigen Landesfamilienpass und gültigem Gutschein


 

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